Wohnungseigentumsrecht

Unser Fachgebiet

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentum ist eine heute sehr verbreitete Form des Eigentums. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie zwischen den Wohnungseigentümern, der Hausverwaltung und Dritten. Das Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahre 1951 und wurde zuletzt im Jahre 2007 umfangreich vom Gesetzgeber reformiert.

Wohnungseigentumsrecht

Neben dem Wohnungseigentumsgesetz sind – wie auch im Mietrecht – die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze und die ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zu beachten.

Wir vertreten seit vielen Jahren nicht nur einzelne Wohnungseigentümer, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften und unterstützen diese sowie zahlreiche Hausverwaltungen bei ihrer täglichen Arbeit.

Ausgehend von unserer langjährigen praktischen Erfahrung gehören zu den Rechtsproblemen, mit denen wir uns fortlaufend beschäftigen, u.a.:

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Hausverwaltung
  • Wohnungseigentümerversammlungen
  • Beschlüsse von Eigentümergemeinschaften und deren Anfechtung
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Hausgeld) und Sonderumlagen
  • Kosten- und Lastentragung (Wirtschaftpläne/Jahresabrechnungen)
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten des WEG
Fachanwältin für Wohneigentumsrecht und Ihre Ansprechpartnerin

Karoline Hoffmann

Rechtsanwältin Karoline Hoffmann ist seit 1999 im Arbeitsrecht, Erbrecht und ganz überwiegend im Familienrecht tätig.
2000 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

Seit Anfang 2003 hat ihr der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Im Jahr 2010 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich bestanden.

2014/2015 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert.

Persönlich erreichen Sie mich auch unter 0228-32919–0 

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