Wir sind im Arbeitsrecht Ihr erfahrener Partner - auch über den Raum Bonn und Köln hinaus. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite. Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Betriebsräte im gesamten Arbeitsrecht. Hierdurch können wir uns auf die Sichtweise der Gegenseite einstellen und dies in Ihrem Sinne nutzbar machen. Die Arbeitswelt ist ständig im Wandel; auch Gesetze und die Rechtsprechung ändern sich permanent. Daher legen wir größten Wert auf ständige Fortbildung. Ihr rechtliches Anliegen bearbeiten wir auf höchstem Niveau und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine für Sie zugeschnittene Beratung. Wir gestalten Ihre Arbeitsverträge, führen für Sie Verhandlungen und vertreten Ihre Interessen ggf. auch vor Gericht, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Im Arbeitsrecht beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen und übernehmen auch Ihre gerichtliche Vertretung:
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Gestaltung verschiedener arbeitsrechtlicher Vereinbarung, z. B. zum Datenschutz, Home-Office, Dienstwagen usw.
Betriebliche Altersversorgung
Kündigung und Kündigungsschutz
Erwerb eines Betriebes, Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabe, Betriebsschließung, Zusammenlegung, Betriebsübergang etc.
Sanierungen und Restrukturierungen sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers
Elternzeit, Mutterschutz (Rückkehr, Kündigung, Veränderung nach Rückkehr)
Aufhebungsvertrag, Abfindung und Folgen für das Arbeitslosengeld
Arbeitszeugnisse
Arbeitsrecht für Betriebsräte und Tarifvertragsparteien
Interessenausgleich und Sozialplan
Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Abmahnung, Gehalt, Zeugnis u.a.)
Arbeitsrecht für Betriebsräte und Tarifvertragsparteien
Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Schulungen für Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Personalabteilungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht
Rechtsanwältin
Karoline Hoffmann
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann ist seit 1999 im Arbeitsrecht, Erbrecht und ganz überwiegend im Familienrecht tätig. 2000 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
Seit Anfang 2003 hat ihr der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Im Jahr 2010 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich bestanden.
2014/2015 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert.