Familienrecht
Unser Fachgebiet
Familienrecht
Das Familienrecht ist in den letzten Jahren durch zahlreiche Gesetzesänderungen und eine Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen immer weiter differenziert worden. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass Sie sich rechtzeitig informieren.
Eheschließung / Ehevertrag
Schon vor der Eheschließung sollte geprüft werden, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist:
- Soll etwa die Zeit der Kinderbetreuung über den gesetzlichen Rahmen ausgedehnt und damit der Anspruch auf Kinderbetreuungsunterhalt verlängert werden?
- Wie kann ein Unternehmen bei Scheidung vor Liquiditätsschwierigkeiten oder gar dem Ruin durch Ausgleichsforderungen des Ehepartners geschützt werden?
- Gibt es Alternativen zum gesetzlichen Versorgungsausgleich?
Trennung oder Scheidung
Auch bei anstehender Trennung oder Scheidung ist Beratung unerlässlich. Jede Trennung und jede Scheidung erfordert eine Entscheidung des konkreten Einzelfalls. Dabei geht es regelmäßig die Klärung von Fragen zum Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Vermögensauseinandersetzung, zum Versorgungsausgleich, zu Ehewohnungs- und Haushaltssachen, zum Sorgerecht und Umgangsrecht mit den Kindern etc.
Kindesunterhalt
Tabellen zum Kindesunterhalt werden zwar in den Medien regelmäßig veröffentlicht, die Schwierigkeit liegt jedoch in der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens. Zum Einkommen zählen nicht nur das Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder die Einnahmen eines Selbstständigen, sondern auch Mieteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Gebrauchsvorteile etwa für ein Firmenfahrzeug, mietfreies Wohnen usw. Des Weiteren ist zu prüfen, welche Verbindlichkeiten, z. B. Darlehen, oder Aufwendungen, wie etwa Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen, in Abzug gebracht werden können (siehe auch „Düsseldorfer Tabelle“).
Ehegattenunterhalt
Beim Ehegattenunterhalt ist neben der Ermittlung des Einkommens auch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen gesetzlichen oder vertraglichen (siehe Ehevertrag) Zahlungsanspruch bestehen.
Zugewinnausgleich / Vermögensteilung
Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens werden oft pauschal durch hälftige Teilung vorgenommen, obwohl die Regelungen des Zugewinnausgleichs in der Regel zu ganz anderen Ergebnissen führen.
Fachanwältin für Familienrecht und Ihre Ansprechpartnerin
Karoline Hoffmann
Rechtsanwältin Karoline Hoffmann ist seit 1999 im Arbeitsrecht, Erbrecht und ganz überwiegend im Familienrecht tätig.
2000 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.
Seit Anfang 2003 hat ihr der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.
Im Jahr 2010 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich bestanden.
2014/2015 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert.
Persönlich erreichen Sie mich auch unter 0228-329 19–0