Mietrecht

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Mietrecht

Das Mietrecht betrifft den weitaus größten Teil unserer Einwohner in Deutschland. Irgendwann ist jeder Vermieter oder Mieter mit einer Rechtsfrage befasst, die das Mietverhältnis betrifft. Die Mietvertragsparteien wollen dabei über ihre Rechte informiert sein. Dabei muss es nicht unbedingt immer direkt Streit geben. Häufig möchte der Vermieter oder Mieter einfach nur wissen, welche Rechte und welche Pflichten aus einem Mietverhältnis bestehen oder was denn diese oder jene Regelung in einem Mietvertrag bedeutet.

Mietrecht

Das Mietrecht ist zu einem schwierigen Spezialgebiet mit vielen Sondervorschriften geworden. Die Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 hat das Mietrecht neu gegliedert. Allerdings reicht oft der Blick in das Gesetz allein nicht, um die sich stellenden Rechtsfragen zu beantworten, sondern es sind ergänzend die vielen ergangenen und fortlaufend neu veröffentlichten Entscheidungen der verschiedenen Gerichte zu berücksichtigen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht in den Nachrichten, in der Zeitung oder in anderen Medien neue Urteile aus dem Gebiet des Mietrechts veröffentlicht werden. Zu nennen sind beispielhaft nur die in den letzten Jahren ergangenen vielfältigen Urteile zu der Frage der Schönheitsreparaturen.

Dieser Umstand macht es häufig schwierig, sich im Mietrecht zu orientieren. Insbesondere die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von grundsätzlichen Entscheidungen hervorgebracht, die bei jedem konkreten mietrechtlichem Problem zu berücksichtigen sind. Selbst der Rechtskundige sucht häufig lange nach einer richtigen Antwort bei einem bestehenden mietrechtlichen Problem.

Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!

  • Kaution
  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Mietminderung
  • Mietverträge privat und gewerblich
  • Mietzinszahlung
  • Räumung
  • Schönheitsreparaturen
Fachanwältin für Miet- und Wohneigentumsrecht und Ihre Ansprechpartnerin

Karoline Hoffmann

Rechtsanwältin Karoline Hoffmann ist seit 1999 im Arbeitsrecht, Erbrecht und ganz überwiegend im Familienrecht tätig.
2000 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert.

Seit Anfang 2003 hat ihr der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln aufgrund ihrer besonderen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse gestattet, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen.

Im Jahr 2010 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgang erfolgreich bestanden.

2014/2015 hat Rechtsanwältin Karoline Hoffmann den Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert.

Persönlich erreichen Sie mich auch unter 0228-32919–0 

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