Unsere Kanzlei wurde bereits 1948 als Einzelkanzlei in Bonn Bad Godesberg gegründet.
Gründer der Anwaltskanzlei war der inzwischen verstorbene Herr Rechtsanwalt Dr. Karlhans Rother. Die seit Gründung unserer Kanzlei hier tätigen Anwälte sind in dem nachstehenden Sozietätsprofil aufgeführt. Wir zeichnen uns durch große Kontinuität und Spezialisierung aus. Die bei uns tätigen Rechtsanwälte ergänzen sich in ihren Fachgebieten. Fachübergreifende Mandate werden gemeinsam beraten und vertreten. Unsere Mandanten profitieren von den Erfahrungen und dem Wissen unserer Anwälte in Bonn.
So ist Ihre optimale Beratung und Vertretung garantiert. Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich des Familienrechts, des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts, des Arbeitsrechts sowie des Erbrechts und Zivilrechts. Weitere Einzelheiten finden Sie unter der Rubrik „Rechtsgebiete“.